AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yogananta Studio Friedrichsdorf

Wilhelmstr. 7a – 61381 Friedrichsdorf

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Yogananta Studio Friedrichsdorf, unabhängig von Ort, Zeit oder Art der Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

§1. Angebote

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar sind und sich bei ausbleibender Kündigung automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes.

2) Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen bei Yogananta Studio Friedrichsdorf. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die entsprechende Anzahl von Kursbesuchen geht aus dem jeweiligen Vertrag hervor.

§ 2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

1) Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge liegt alleine auf Seiten des Nutzers.

§ 3. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

1) Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die im Vertrag aufgeführte Anzahl von Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

2) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von drei Monaten (Mitgliedschaft / Membership 12 Monate) bzw. einem Monat (Mitgliedschaft / Membership 3 Monate) zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich um die ursprüngliche Grundlaufzeit und kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden.

3) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 20 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

7) Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach § 2 Absatz 1 Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

  1. Eine Ruhezeit bei Verträgen ist einmal pro Kalenderjahr ohne Angaben von Gründen für die Dauer von einem Monat aussetzbar. Der Antrag muss schriftlich spätestens 10 Tage vorher per Email erfolgen und von Yogananta Studio Friedrichsdorf bestätigt werden. Die entsprechende Zeit wird im Anschluss an die Grundlaufzeit angefügt.
  2. Ein Aussetzen des Vertrages ist auch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes über Sportunfähigkeit, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 20 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit sind ebenso auf schriftlichen Weg an Yogananta Studio Friedrichsdorf zu richten und bedürfen der Bestätigung für ihre Wirksamkeit.
  3. Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote Yogananta Studio Friedrichsdorf nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

§ 5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes / der Öffnungszeiten

1) Yogananta Studio Friedrichsdorf ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

2) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist Yogananta Studio Friedrichsdorf berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zur Teilnahmegarantie zu verlangen. Die Einführung der Voranmeldung wird durch einen Aushang gekannt gemacht.

3) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

4) Yogananta Studio Friedrichsdorf ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

5) Yogananta Studio Friedrichsdorf ist im Rahmen des Absatzes 4) insbesondere berechtigt, die Nutzung das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern hierfür erforderliche Gründe bestehen.

6) Schließzeiten des Studios: 2 mal 2 Wochen pro Jahr findet kein Unterricht statt. Diese Zeiträume liegen im Sommer und im Winter und werden zu Jahresanfang bekannt gegeben. In den hessischen Sommerferien bieten wir eventuell ein Ferienprogramm mit veränderten Kurseinheiten an. Die Zahlung der monatlichen Gebühr bleibt hiervon unberührt.

§6. Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Ausgenommen sind Workshops, ferner solche Einrichtungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert gekennzeichnet werden.

2) Mitgliedschaftsbeiträge sind durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu zahlen. Der Vertragspartner ermächtigt Yogananta Studio Friedrichsdorf für die Dauer der Mitgliedschaft, die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem inländischen Bankkonto einzuziehen bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Yogananta Studio Friedrichsdorf unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt der Mitgliedschaftsbeiträge wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich festgelegt.

§7. Preise für Kurse und Angebote

Yogananta Studio Friedrichsdorf ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Yogananta Studio Friedrichsdorf mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

2) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Yogananta Studio Friedrichsdorf berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

3) Sofern Yogananta Studio Friedrichsdorf besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Yogananta Studio Friedrichsdorf ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

§ 8. Haftung

1) Yogananta Studio Friedrichsdorf haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Yogananta Studio Friedrichsdorf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Yogananta Studio Friedrichsdorf in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet Yogananta Studio Friedrichsdorf, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Yogananta Studio Friedrichsdorf oder deren Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Yogananta Studio Friedrichsdorf keine Haftung.

§ 9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Yogananta Studio Friedrichsdorf unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

§ 10. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Frankfurt am Main vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.